Auch Arbeitnehmer im Homeoffice sind grundsätzlich in der gesetzlichen Unfallversicherung bei Berufsunfällen abgesichert. Erste Voraussetzung ist, dass sie Beschäftigte im Sinne des Sozialrechts sind - in Abgrenzung zu selbstständig Tätigen. Weitere Voraussetzung für den Eintritt der gesetzlichen Unfallversicherung ist, dass der Unfall sich bei einer versicherten Tätigkeit ereignet. Dies ist für die eigentliche Tätigkeit kein…
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Berufsunfall im Homeoffice – nicht bei dem Gang zur Toilette oder zur Nahrungsaufnahme…

Klaus Hausmann auf Pixabay