Nachdem der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 21.12.2016, AZ XI R 27/14 entschieden hat, dass der wettbewerbsrechtlich Abgemahnte, der die Rechtsanwaltskosten des Abmahnenden übernimmt, auch die Umsatzsteuer übernehmen muss, wurde vielfach verbreitet, der Rechtsanwalt, der abgemahnt habe, müsse nun dem Gegner eine Rechnung mit Umsatzsteuer schreiben. Das ist natürlich nicht zutreffend. Der Rechtsanwalt, der im Auftrag…
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